
Bez. f. fragwürdige Geschäfte betreibende, als unseriös angesehene Unternehmung , die bestimmte Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreibt, z.B. Effektengeschäfte mit zweifelhaften Papieren, fragwürdige Anlagevorschläge für Kunden gibt, unseriöse Kreditgeschäfte macht u. dgl. Derartige Unternehmen dürfen die Bez. »Bank« o.a. n....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/winkelbank-winkelbankier/winkelban
Keine exakte Übereinkunft gefunden.